Gewässerordnung des Fischereivereins Neuburg/Donau e.V.



Jeder Angler hat sich waidgerecht und kameradschaftlich am Wasser zu verhalten. Das Fischereigesetz und die Auflagen der Erlaubnisscheine sind strikt einzuhalten.
Die seitens des Vereins ausgegebene Gewässerkarte dient lediglich der Orientierung und hat keinen verbindlichen Charakter.
An den Gewässern Zauner Weiher und Weicheringer See I+II ist das Anfüttern während des Angelns auf ein Minimum zu beschränken. In Summe ist die Futter-menge pro Angler und Angeltag auf 1 Kilogramm zu beschränken. Größere Mengen Futter am Angelplatz können mit Platzverweis geahndet werden. Das Angeln und Anfüttern mit Hundefutter (z.B. Frolic) ist an allen Gewässern verboten. Das Aus-bringen von Futter mit Ruderboot, Futterboot und dergleichen Hilfsmitteln ist in Weicheringer See I+II und Zauner Weiher untersagt. Das Ausbringen der Montagen mit Ruderboot ist gestattet.
Das Mitführen eines gültigen Fischereischeins sowie des am jeweiligen Gewässer erforderlichen Erlaubnisscheins ist verpflichtend. Speziell am Umlaufgraben Bertholdsheim ist auf vollständig ausgefüllte Tageskarten zu achten.
Die Behandlung gefangener Fische hat streng nach dem Bayrischen Fischerei-gesetz zu erfolgen. Der Eintrag aller gefangenen Fische in das Fangbuch hat unmittelbar nach dem Fang mit Kugelschreiber zu erfolgen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Aale und Köderfische. Diese können nach dem Ansitz nachgetragen werden.
Sofern ein Setzkescher verwendet wird gilt nach §20 AVBayFIG:
Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt sind. In Setzkeschern gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden.
An den Gewässern Zauner Weiher und Weicheringer See II (großer Weiher) ist das Angeln auf Raubfisch mit zwei stationären Ruten erlaubt. Es ist untersagt, neben einer stationären Montage Spinnfischen zu betreiben.
Das Wallerfischen mit Köderfisch ist ab 1. Mai bis 31. Januar erlaubt.
Zum Wallerfischen dürfen an allen Gewässern, an denen das Angeln mit Naturköder erlaubt ist, zwei Angelruten verwendet werden. Wobei nur eine mit einem Köderfisch und eine zweite mit anderen Ködern wie Tauwurm usw. bestückt sein darf.
Das Bootsfischen am Weicheringer See II (großer Weiher) ist vom 01. April bis 31. Dezember erlaubt Die Bootsnummern (Schilder) müssen sichtbar am Boot angebracht werden. Die Boote müssen spätestens am 05. November vom Bootssteg entfernt werden.

Das Fischen in den Aufstiegshilfen an den Staustufen der Donau ist verboten, von den Einmündungen unterhalb und oberhalb der Aufstiegshilfen ist ein Mindest-abstand von 20 Metern einzuhalten.
Das Zelten und Übernachten am Zauner Weiher ist nur mit vorheriger Genehmigung des 1. oder 2. Vorstandes erlaubt.
Das Zelten an den Seen Weichering I+II ist nur mit Genehmigung der jeweiligen Pächter der Gaststätten „Haus am See“, „Seestüberl“ und „Baddy`s Boazn“ erlaubt. An allen anderen Gewässern des Vereins ist das Zelten verboten. Schirme und Brolly`s ohne Boden und offener Front gelten als Wetterschutz und sind erlaubt.
Offenes Feuer ist grundsätzlich an allen Gewässern des Fischereivereins verboten.
Das Befahren von gesperrten Wegen am und zum Wasser ist untersagt. Ebenfalls ist es nicht gestattet, angrenzende Felder und Wiesen zu befahren. Die Betriebswege sind frei zu halten. Wir bitten um ein naturnahes Verhalten am Wasser, Störungen der Tier- und Pflanzenwelt sind zu vermeiden, Angelplätze sind sauber zu verlassen.
Es gibt an unseren Gewässern keine Angelplatzreservierungen oder „private“ Angelplätze. Jeder Angler, der im Besitz eines gültigen Erlaubnisscheins unserer Gewässer ist, hat das Recht an jedem freien Angelplatz seinem Hobby nachzu-gehen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlung gegen diese Vorgaben, sowie gegen die Vorgaben auf den Erlaubnisscheinen den Entzug der Erlaubnisscheine zur Folge haben können.


gez. 1.Vorsitzender
Wolfgang Bachhuber


Stand: 04.2022, Fischereiverein Neuburg an der Donau e.V.